Genius loci ist lateinisch und bedeutet „Genius“ beziehungsweise „Schutzgeist eines Ortes“. In der römischen Religion bezeichnete der Ausdruck eine göttliche Macht, die mit einem bestimmten Platz verbunden war und über ihn wachte. Weihinschriften an den Genius loci sind unter anderem für Häuser, Heiligtümer, Quellen, Militärlager und andere abgegrenzte Orte belegt. Dargestellt wurde er häufig als männliche Gestalt mit Opferschale und Füllhorn.
In der Neuzeit erhielt der Begriff eine übertragene Bedeutung. In Architektur, Gartenkunst und Denkmalpflege bezeichnet er den unverwechselbaren Charakter oder die Atmosphäre eines Ortes, die sich aus Landschaft, Bebauung, Geschichte, Erinnerungen und Nutzung zusammensetzt. Besonders der Architekturtheoretiker Christian Norberg-Schulz machte den Begriff im 20. Jahrhundert bekannt.
Im modernen Paganismus wird der Genius loci häufig erneut religiös oder animistisch verstanden. Wälder, Quellen, Berge, Ruinen oder städtische Plätze können als beseelte Gegenüber oder als Wohnorte geistiger Wesen erfahren werden. Rituale sollen daher nicht lediglich an einem beliebigen Ort stattfinden, sondern dessen Eigenart und mögliche spirituelle Präsenz respektieren.
Der Begriff darf jedoch nicht pauschal mit allen Vorstellungen von Orts- und Naturwesen gleichgesetzt werden. Konzepte wie Landvættir, Kami oder lokale Gottheiten gehören jeweils zu eigenen kulturellen und religiösen Traditionen.
