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Galdrastafir

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Galdrastafir – Singular galdrastafur – sind graphische Zauberzeichen, die vor allem aus isländischen Handschriften der frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts überliefert sind. Der Begriff setzt sich aus isländisch galdur, „Zauber“, und stafur, „Zeichen“, „Buchstabe“ oder „Stab“, zusammen. Treffende deutsche Übersetzungen sind daher „Zauberzeichen“ oder „magische Sigillen“.

Galdrastafir bilden weder ein festgelegtes Alphabet noch ein einheitliches Zeichensystem. Sie bestehen unter anderem aus Kreuzen, Kreisen, gegabelten Linien, Buchstaben, Runen und runenähnlichen Formen. Ihre jeweilige Bedeutung ergibt sich gewöhnlich erst aus den begleitenden Gebrauchsanweisungen der Handschriften. Ein Zeichen konnte beispielsweise Schutz vor Feinden, Krankheit, Unwetter oder Ertrinken gewähren, bei Rechtsstreitigkeiten und Handel helfen, Diebe entlarven oder Liebe und Träume beeinflussen.

Die Zeichen waren nicht als bloße Abbildungen gedacht, sondern als Bestandteile magischer Handlungen. Sie sollten etwa auf Papier, Holz, Metall, Knochen, Leder oder Lebensmittel geschrieben beziehungsweise geritzt, am Körper getragen oder an bestimmten Orten verborgen werden. Häufig gehörten Gebete, Beschwörungen oder weitere rituelle Vorschriften zur Anwendung.

Historisch sind Galdrastafir keine eindeutig vorchristlichen oder wikingerzeitlichen Symbole. Die erhaltenen Quellen stammen überwiegend aus dem christlichen Island und verbinden einheimische Überlieferungen mit europäischer Ritualmagie. Neben Runen finden sich darin Kreuze, Psalmen, Christus- und Engelnamen, lateinische Formeln sowie Elemente der salomonischen Siegelmagie. Galdrastafir gelten deshalb als Ergebnis einer eigenständigen isländischen Verbindung von Volksmagie, christlicher Gelehrsamkeit und europäischen Zauberbuchtraditionen.

Heute werden besonders bekannte Zeichen wie der Ægishjálmur und der Vegvísir häufig als Schmuck, Tätowierung oder Symbol moderner nordischer Spiritualität verwendet. Ihre Bezeichnung als „Wikingersymbole“ entspricht jedoch in der Regel nicht der historischen Quellenlage.

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